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Aktuelle Informationen rund um das Treuhandwesen

Auf den 01.01.2024 ändern die Mehrwertsteuer-Sätze.
Bitte beachten Sie: Einige Änderungen müssen bereits im 2. Semester 2023 umgesetzt werden!

Die vom Bundesrat festgelegte Erhöhung der Mehrwertsteuer-Sätze ab dem 1. Januar 2024 erfordern bereits erste Anpassungen in diesem Jahr. Da sich der anzuwendende Steuersatz auf den Zeitpunkt respektive den Zeitraum der Leistungserbringung bezieht, hat die Erhöhung der MWST-Sätze vorab schon Auswirkungen auf das 2. Semester im Jahr 2023.

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